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Sie haben Nachwuchs bekommen?
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für den nun begonnenen Lebensweg Ihres Kindes wünscht Ihnen das Team des Standesamtes. |
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Ihr Kind ist im Kreiskrankenhaus Gummersbach geboren:
Sie haben jetzt sicher wenig Zeit extra das Standesamt aufzusuchen, um Ihr Kind dort anzumelden.
Das ist auch gar nicht erforderlich. Wir bieten Ihnen zusammen mit dem Kreiskrankenhaus Gummersbach einen besonderen Service.
Sie gehen einfach innerhalb einer Woche (gesetzliche Anmeldefrist) zur Krankenhausinformation und melden Ihr Kind dort an (Montags bis Donnerstags von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr).
Der Kurierdienst des Krankenhauses bringt Ihre Unterlagen zum Standesamt, wo die Geburtsurkunden des Kindes ausgestellt werden.
Diese werden Ihnen dann per Post zugeschickt oder können auf Wunsch auch abgeholt werden.
Ihr Kind ist zu Hause (im Stadtgebiet Gummersbach) geboren?
Dann müssen Sie allerdings doch selber vorbeikommen (bitte unbedingt die Hebammenbescheinigung mitbringen).
Auch hier gilt die gesetzliche Anmeldefrist von einer Woche.
Der Vorname des Kindes
Das Recht zur Vornamenserteilung steht dem oder den Personensorgeberechtigten zu. Für Jungen sind nur männliche, für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig. |
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Es gibt natürlich auch Vornamen, die sowohl für Mädchen als auch für Jungen zugelassen sind, z. B. Kim, Chris, Alex. Ebenso ist die gebräuchliche Kurzform eines Vornamens als selbstständiger Vorname, z.B. Nick von Nikolaus oder Lisa von Elisabeth, möglich. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Zu diesem Thema gibt es eine Vielzahl an Literatur, auch das Internet bietet verschiedene Suchmöglichkeiten, doch wenn Sie sicher sein wollen, ob der von Ihnen gewünschte Vorname auch wirklich so eintragungsfähig ist, sollten Sie sich an die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) | |
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Christiane Greggersen
[ Kontaktinfo ]






