Juleica



Vorläufer der Jugendleiter/in-Card ist der Jugendgruppenleiterausweis, der Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit seit 1982 ausgestellt wird. Im November 1998 haben die Länder der Einführung der Jugendleiter/in-Card zugestimmt. Die Jugendleiter/in-Card soll das Interesse an dem mancherorts in Vergessenheit geratenen Ausweis wieder beleben und die jugendpolitisch Verantwortlichen dazu anregen, Unterstützungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter einzuführen bzw. auszubauen. Die Grundlage dazu wurde durch eine Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden im November 1998 geschaffen.



Hinweise:

Einführung der bundeseinheitlichen Juleica (*.pdf)

Das Onlineverfahren - ab September 2010 (*.pdf)


Die Antragstellung:

Bitte lassen Sie den Antrag dem FB Jugend, Familie und Soziales persönlich oder auf dem Postweg zukommen, damit eine Freischaltung des Juleica-Online-Antrages erfolgen kann. Ein unvollständiger Antrag führt zur vorläufigen Ablehnung.

Zusätzlich zum Antrag werden noch benötigt :

  1. Kopie der Qualifizierung zum Erwerb der Juleica bei einem anerkannten Ausbildungsträger. Eine berufliche Ausbildung (bspw. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher/in, Sozial-, Religionspädagoge/in, Pädagoge/in, Diakon/in, Kinder- und Heiler-ziehungspfleger/in), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.

  2. Angaben zur Qualifikation gem. § 2 der Verordnung über die Eignung und Befähigung des ehrenamtlichen Mitarbeiters in der Jugendhilfe (Jugendfahrten-VO). Diese Bescheinigung (hinterlegt und als PDF auszudrucken) ist vom Träger auszüllen und dokumentiert die geleisteten Schwerpunktfelder der ehrenamtlichen Tätigkeit und die Eignung und Befähigung.

  1. Kopie des geforderten Erste-Hilfe-Lehrgangs, d.h. es ist der Besuch einer Grundausbildung in Erster Hilfe (16 Unterrichtseinheiten oder 12 Zeitstunden) nachzuweisen. Die Absolvierung eines dementsprechenden Lehrgangs darf bei der Beantragung der Juleica nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die Schulung ist von einem lizensierten Träger durchzuführen.

  2. Erweitertes Führungszeugnis mit Blick auf das am 01.01.20112 in Kraft tretende Kinderschutzgesetz zur Verbesserung des Kindesschutzes und zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a SGB VIII.

    Das erweiterte Führungszeugnis für private Zwecke wird gemäß § 30 a Abs. 1 Ziff. 2 des Bundeszentralregistergesetzes mit dem Vordruck für Träger (hinterlegt und als PDF auszudrucken) von diesem als „auffordernde Stelle“ vom zukünftigen Juleica-Inhaber persönlich im Bürgerservice beantragt und anschließend dem Träger vorgelegt. Soweit es sich um eine nachgewiesene ehrenamtliche Tätigkeit im Umfang von 5 Wochenstunden (Vordruck hinterlegt und als pdf auszudrucken), für die kein Anspruch auf eine Vergütung besteht, handelt, werden keine Gebühren erhoben. Dem örtlichen Jugendamt ist es als Kopie einzureichen.

 

Vordrucke:

Angaben zur Qualifikation (*.pdf)

Antrag eines erweiterten Führungszeugnisses (*.pdf)

Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit (*.pdf) 

Hinweise zur Datenverarbeitung (*.pdf)

 

Fragen zum Themenbereich JULEICA beantwortet das städtische Jugendamt Gummersbach

Ansprechpartner:

Christine Kesehage
[ Kontaktinfo ]

Weitere Informationen und das Antragsformular der JULEICA gibt`s unter: www.juleica.de