Zum 01.01.2005 wurde im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung das System der sozialen Sicherung in Deutschland neu strukturiert. Die Arbeitslosenhilfe als Sozialversicherungsleistung entfällt. Stattdessen kann das sog. Arbeitslosengeld II (AlG II) als bedarfsabhängige Leistung beansprucht werden. Dieses wird ebenfalls für bisherige Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gewährt – soweit nach dem Gesundheitszustand eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich möglich ist. Die mit dem AlG-II-Berechtigten zusammenlebenden Angehörigen erhalten im Bedarfsfall das sog. Sozialgeld. |
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Die Hilfe zum Lebensunterhalt bleibt für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, aber nicht erwerbsunfähig sind, erhalten. Für Erwerbsunfähige und 65-Jährige und Ältere bleibt die bisherige Grundsicherung mit gewissen Änderungen erhalten. Wohngeld wird für Empfänger der genannten Sozialleistungen nicht mehr gezahlt. Es wird allerdings „Mischfälle“ geben, in denen einige Mitglieder einer sog. Bedarfsgemeinschaft Ansprüche auf diese Sozialleistungen haben, andere auf Wohngeld. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die gesamte Rechtsmaterie als sehr komplex darstellt. Weitere Informationen erhalten Sie beim | ||
Im Fachbereich Jugend, Familie, Soziales der Stadt Gummersbach ist Ihr Ansprechpartner:
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