Das Bundessozialhilfegesetz gilt ab 01.01.2005 nicht mehr.

Hilfe zum Lebensunterhalt wird ggfls. nach den Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGX II) gewährt.

Anspruch auf diese Leistung hat jedoch nur noch ein kleiner Personenkreis, nämlich diejenigen Hilfebedürftigen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit beanspruchen können.

Die einmaligen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wurden bis auf wenige Ausnahmen in den Regelsatz einbezogen. Dadurch erhöht sich das Niveau des Eckregelsatzes. Weihnachtsbeihilfen und die meisten einmaligen Beihilfen, z.B. für Kleidung, sind entfallen.

Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner des Sozial- und Wohnungsamtes zur Verfügung.