Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. |
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Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
Was neu ist, wer Wohngeld erhält und wie es ermittelt wird
Am 1. Januar 2009 tritt die Wohngeldreform mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Mit dieser Reform wird das Wohngeld deutlich erhöht und es erreicht mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen und Rentnerinnen und Rentner.
Die Leistungsverbesserungen kommen den Bürgerinnen und Bürgern, die bis 31.03.2009 bereits laufend Wohngeld beziehen, rückwirkend zum 1. Oktober 2008 in Form eines pauschalierten Einmalbetrages zugute. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Die Wohngeldreform bringt Verbesserungen mit einem Volumen von insgesamt 520 Millionen Euro jährlich. Außerdem werden wieder mehr Haushalte wohngeldberechtigt. Viele erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen werden daher nicht mehr auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen sein.
Jeder soll sich eine warme Wohnung leisten können. Das gilt umso mehr angesichts stark gestiegener Energiepreise. Daher ist das Kernstück der Reform die Einbeziehung von Heizkosten in das Wohngeld. Durch diese Verbesserungen leistet die Reform einen wichtigen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit.





