Flächennutzungsplan der Stadt Gummersbach


In dieser Darstellung finden Sie die Informationen zum amtlichen Flächennutzungsplan der Stadt Gummersbach. Für detailierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich bei der Stadtverwaltung.
 


 
Allgemeine Erläuterungen zum hier dargestellten Flächennutzungsplan der Stadt Gummersbach

Der Flächennutzungsplan (FNP) hat sich den Zielen der Landesplanung anzupassen. Der FNP besteht aus dem Plan und der Erläuterung und gilt als unverbindlicher Bauleitplan der Stadt ohne Außenwirkung. Er enthält für das gesamte Gemeindegebiet die angestrebte Art der Bodennutzung. Seine Zweckbestimmung liegt in einer städtebaulich geordneten Entwicklung des gesamten Stadtgebietes. Dargestellt sind die voraussichtlichen Flächennutzungen, welche nebeneinander verträglich sein müssen. Soll z. B. ein Gewerbegebiet entstehen, so müssen die ausreichenden Abstände zu den bestehenden oder zu den künftigen Wohngebieten vorhanden sein. Um den Belangen des Umweltschutzes gerecht zu werden, ist bereits auf dieser kommunalen Planungsebene auch auf die Naturpotentiale Rücksicht zu nehmen. So sind bei der Aufstellung/Änderung des FNP die wesentlichen Ziele eines vorhandenen Landschaftsplanes zu integrieren. In der Regel werden diesbezüglich Vorrangflächen für Natur- und Landschaft dargestellt.

Der FNP gilt nicht nur wenige Jahre sondern ist auf den Planungszeitraum von 10 bis15 Jahren ausgerichtet. Er dient damit einer kontinuierlichen Stadtplanung. Ergibt sich aufgrund aktueller gesellschaftspolitischer oder städtebaulicher Zielsetzungen die Notwendigkeit die Planung zu korrigieren, so kann die Stadt den FNP jederzeit den geänderten Bedarfsansprüchen anpassen.

Was sind Inhalte des FNP? Welche Flächen können dargestellt werden (die Aufzählung ist hierbei nicht abschließend):

  • für die Bebauung vorgesehene Nutzungen
  • von der Bebauung freizuhaltende Flächen
  • Flächen für den Verkehr (Straßen, Flughäfen, Bahnlinien etc.)
  • Ausstattung des Gemeindegebietes mit Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
  • Flächen für den Naturschutz
  • Wasserflächen
  • Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt-, Badeplätze und Friedhöfe
  • u. s. w.

Im Grundsatz vermittelt der Flächennutzungsplan für die Bürgerinnen/den Bürger bezüglich des Anspruchs, beispielsweise auf ein eingefordertes Baurecht, keine Außenwirkung, da er nicht als (Orts)Satzung beschlossen wird. Im Außenbereich wird er als Zulässigkeits- bzw. Ablehnungskriterium bei der Prüfung eines privilegierten Vorhabens herangezogen. Im Innenbereich wird ein Vorhaben nicht deshalb abgelehnt, weil ein Vorhaben den Zielen des Flächennutzungsplanes nicht entspricht. Wird hingegen ein Bebauungsplan von der Stadt aufgestellt, ist das gesetzlich festgelegte Entwicklungsgebot, d. h. die Darstellung des Flächennutzungsplanes, zu beachten.


Stand März 2012