Bebauungspläne der Stadt Gummersbach:
Hier finden Sie die Abgrenzung der rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Gummersbach.
Bitte beachten Sie die unten stehenden weiteren Informationen zu dieser Seite.

 
 
Aktuell stellen wir Ihnen die Bebauungspläne und Planungssatzungen der Stadt Gummersbach hier zur Verfügung.


Bebauungspläne, die noch im Verfahren sind, werden Aktuell von unserem System hier noch nicht dargestellt. Hier empfehlen wir, den direkten Kontakt zur Stadtverwaltung.

Unser Ziel ist es, möglichst kurzfristig sämtliche bestehenden Bebauungspläne und Planungssatzungen in das System einzupflegen sowie möglichst aktuell zu sein. Dennoch werden die Pläne immer mit etwas Zeitverzögerung vom Zeitpunkt der Rechtskraft des Planes an im Bürger GIS erscheinen. Insofern ist bei konkreten Bauwünschen das Einholen weiterer Informationen über das örtliche Baurecht bei der Kommune unumgänglich. Ferner weisen wir darauf hin, dass Bebauungspläne und Planungssatzungen oftmals für den Laien nicht lesbar sind. Dies erfordert, weitere Auskünfte beim Fachpersonal der örtlichen Bauämter oder der Bauaufsicht einzuholen. Dies gilt besonders bei Plänen, die mehrere Änderungsstufen aufweisen und so auch mehrere Pläne für die Beurteilung Ihres Vorhabens herangezogen werden müssen.

Trotz des Bestrebens möglichst aktuell zu sein und vollständige Daten zu liefern, müssen wir jede Verantwortung für den Inhalt unseres Bebauungsplankatasters ablehnen.

Allgemeines zum Bebauungsplan
Die Bebauungspläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (§ 2 BauGB). Das Verfahren ist im Baugesetzbuch geregelt. Die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch ist zweifellos der wichtigste Teil der städtebaulichen Planung einer Gemeinde. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Dies schließt alle privaten und öffentlichen Grundstücke ein. Bauleitplanung gliedert sich in eine „vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) und eine „verbindliche Bauleitplanung“ (Bebauungsplan). Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten, dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Das Baugesetzbuch nennt einen Katalog von „Belangen“, die dabei zu berücksichtigen sind (§ 1 Abs. 6 BauGB).

Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, wird getroffen, wenn es nötig ist, städtebauliche Entwicklungen zu steuern. Ob ein Bebauungsplan aufgestellt ist, erfahren Sie unter anderem in der örtlichen Tageszeitung. Das Bebauungsplanverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren vom Aufstellungsbeschluss über verschiedene Arbeitsschritte, in denen die Bürger sowie die betroffenen Behörden beteiligt werden. Den Abschluss bildet der Satzungsbeschluss nach § 10 des Baugesetzbuchs und die Veröffentlichung in den Bekanntmachungsorganen (Tagespresse). Der Bürger wird bereits frühzeitig über die Planung informiert. Dies kann durch eine öffentliche Veranstaltung oder durch Auslegung des Plans im Rathaus geschehen. Ein weiterer Verfahrensschritt, an dem die Bürger Anregungen vorbringen können, ist die Offenlage des Plans, die mindestens 30 Tage andauert. Informationen hierüber, sind ebenfalls aus der örtlichen Tageszeitung zu entnehmen.

Stand März 2012