Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Durch Beurkundung beim Standesamt kann von Eheleuten ein Ehename oder von Lebenspartnern/-innen ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt werden oder einem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen kann ein früherer Name als Begleitname hinzugefügt werden.

Nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kann ein früherer Familienname wieder angenommen werden.

Für nähere Informationen steht Ihnen das Team des Standesamtes Gummersbach gerne zur Verfügung.

Familiennamen minderjähriger Kinder können ebenfalls durch eine Beurkundung beim Standesamt z.B. durch eine Namenserteilung oder Anschlusserklärung an einen Ehe- oder Familiennamen geändert werden.

 

Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann auf Antrag der Vorname oder der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen durch eine Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind das die Kreisverwaltungen) geändert werden. Der Antrag kann jedoch beim Standesbeamten gestellt werden.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Waldemar Baranski
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