Die Anforderungen an den Umweltschutz auf kommunaler Ebene sind vielfältig. Der Aufgabenbereich der Stadt Gummersbach beschränkt sich auf den ordnungsbehördlichen Bereich (z. B. Lärmschutz, Müllablagerungen). Die überwiegenden Aufgaben werden vom
Oberbergischer Kreis
Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung
Frau Palmen
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Fon : 02261 / 88- 6718
Fax : 02261 / 88- 6740
EMail : amt67(at)obk.de
wahrgenommen. Dies sind insbesondere
als Untere Landschaftsbehörde:
| als Untere Bodenschutzbehörde:
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als Untere Wasserbehörde:
| als Untere Abfallbehörde:
|
Nachfolgend eine Reihe nützlicher Links zum Thema Umwelt:
Bund:
Land:
- Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
- Landesumweltamt
- Natur- und Umweltschutz-Akademie
Sonstige:




