Arbeitsgruppe für betriebliche
Kinderbetreuung der
Kreis- und Stadtverwaltung

 

An alle interessierten
Kolleginnen und Kollegen

 

Maßnahmen zur Betreuung von Kindern Beschäftigter der Kreis- und Stadtverwaltung in Gummersbach während der Sommerferien 2009

Wie in jedem Jahr möchten wir sie über das betriebliche Kinderbetreuungsangebot in den Sommerferien 2009 informieren.
Wir hoffen, Ihnen damit eine wichtige Hilfestellung für Ihre Urlaubsplanung zu geben und würden uns freuen, wieder zahlreiche Anmeldungen entgegennehmen zu können.

Wir bieten an:

Eine kindgerechte Betreuung in der Zeit der Sommerferien

  • in Räumen der Stadtverwaltung Gummersbach oder der Kreisverwaltung Gummersbach
  • durch eine verantwortliche Fachkraft und weitere Hilfskräfte, falls erforderlich
  • für einen Elternbeitrag von 50,-- EUR für das erste Kind pro Woche
    und 30,-- EUR für jedes weitere Kind pro Woche.
  • Auf Wunsch ist auch eine Halbtagsbetreuung ohne verminderten Beitrag möglich

Mit dem festgesetzten Elternbeitrag lassen sich die Kinderbetreuungsmaßnahmen, genügend Anmeldungen vorausgesetzt, kostendeckend finanzieren. Da nur auf diesem Weg auf Dauer die Sicherung der Kinderbetreuungsmaßnahmen und deren Ausweitung erreicht werden kann, soll es auch in diesem Jahr bei den Beiträgen bleiben.

In den letzten Jahren hatten wir immer wieder mit Finanzierungslücken zu kämpfen. Wir weisen daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldungen verbindlich sind und auch bei kurzfristigen Abmeldungen, egal aus welchen Gründen, auf die Zahlung des festgesetzten Elternbeitrages bestanden werden muss. Unter kurzfristig ist ein Zeitraum von 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme anzusehen.

Zusätzlich sind von den Eltern die Kosten für Ausflüge und das tägliche Mittagessen zu übernehmen.

Im Jahre 2006 sind wir darauf angesprochen worden, dass es unter anderem von den Jugendämtern kostengünstigere Angebote gibt. Wir geben aber zu bedenken, dass wir keinerlei Zuschüsse oder andere Zuwendungen für die Maßnahme erhalten und sich diese ausschließlich aus den Elternbeiträgen, bzw. einer Abdeckung von Finanzierungslücken durch die Gleichstellungsbeauftragten, finanzieren muss. Trotzdem bemühen wir uns, durch eine Betreuung in unmittelbarer Nähe zur Kreis- und Stadtverwaltung mit an die Dienstzeiten angepassten Betreuungszeiten eine möglichst optimale, am Bedarf orientierte Maßnahme, anzubieten. Günstigere Konditionen sind leider nicht zu erreichen.

Sobald die, entsprechend der Anmeldezahlen erforderlichen organisatorischen Maßnahmen abgeschlossen sind, werden wir Ihnen Ihre Anmeldungen bestätigen.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Rückfragen zur Verfügung.

Arbeitsgruppe für
betriebliche Kinderbetreuung

Frau Schneider
Gleichstellungsbeauftragte
der Stadtverwaltung

Telefon:
02261/87-1535

Frau Steller
Gleichstellungsbeauftragte
der Kreisverwaltung

Telefon:
02261/88-1040