 | Bevor Flächen eines Stadtgebietes für neue Nutzungen erschlossen werden oder bebaute Bereiche einer anderen Nutzung zugeführt werden, müssen Ideen entwickelt und Pläne erstellt werden. Zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität und der Lebensqualität einer Stadt sind mittel- und langfristige Konzepte zu entwickeln und durch Maßnahmen zu konkretisieren. Die räumliche Planung des Stadtgebietes ist die Kernaufgabe des Fachbereiches Stadtplanung, das hierfür informelle und formelle Verfahren und Instrumente einsetzt. Der Fachbereich ist zuständig für Stadtplanung inklusive Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Denkmalpflege und denkmal-rechtliche Angelegenheiten, Vermessung, Bereitstellung von Geoinformationen und Genehmigungsverfahren gem. § 67 BauO NRW (Freistellungsverfahren). Zu den informellen Planungsinstrumenten der Stadtplanung zählen - städtebauliche Rahmen- oder Masterpläne und beschlossene Stadtentwicklungskonzepte. Sie formulieren funktionale oder gestalterische Leitbilder für einen Planungsraum. Diese Instrumente dienen im Vorfeld möglicher formeller Verfahren zur Information und Einbindung von beteiligten Akteuren.
- städtebauliche Wettbewerbe oder Gutachterverfahren. Diese Verfahren dienen zur Gewinnung von Planungsergebnissen auf der Basis unterschiedlicher Lösungsansätze.
Formelle Verfahren sind - die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) auf der Grundlage des Baugesetzbuches
- sowie sonstige städtebauliche Satzungen auf der Grundlage des Baugesetzbuches.
Der Aufgabenbereich der Verkehrsplanung stellt das Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Mobilität auf vielfältige Weise sicher. Neben dem motorisierten Verkehrsaufkommen haben der öffentliche Personennahverkehr und die Belange mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einen besonderen Stellenwert. Zentrale Aufgabe der Verkehrsplanung ist es hierbei, das Verkehrsaufkommen einerseits möglichst leistungsfähig, sicher und umweltverträglich abzuwickeln, andererseits die dazu benötigten Verkehrsflächen und Einbauten angemessen in die Stadtraumgestaltung einzubinden. Im Sachgebiet Verkehrsplanung werden Verkehrsanlagen aller Art in allen Stadien vom Vorentwurf bis zur baureifen Planung entwickelt. In diesem Zusammenhang werden externe Planungsbüros sowie Investoren in Fragen der Erschließungsplanung beraten und betreut. Bei größeren Vorhaben der Verkehrs- und Straßenplanung handelt es nicht selten um förderfähige Projekte, für die das Sachgebiet einen entsprechenden Zuschussantrag erarbeitet. Aktuell sind bei der Stadt Gummersbach 204 Baudenkmäler und 13 Bodendenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Gummersbach eingetragen. Das "Kirchviertel" und der "Baumhof" in Gummersbach sind als Denkmalbereich Altstadt unter Schutz gestellt. Nicht nur staatliches Engagement wird zur Erhaltung und zur Pflege und Bewahrung der Baukultur früherer Epochen benötigt, sondern das Denkmalschutzgesetz NRW verpflichtet hierzu auch private Eigentümer von Baudenkmalen. Dabei hilft ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Gummersbach. Maßnahmen an Denkmälern, innen wie außen, sowie Nutzungsänderungen und Maßnahmen in der engeren Umgebung von Denkmälern bedürfen der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung der Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde. Diese berät Sie gerne auch über Möglichkeiten der Förderung bei Denkmalpflegemaßnahmen und des Erhalts von Steuervergünstigungen für Aufwendungen zur Erhaltung und Nutzung von Denkmälern. Der Aufgabenbereich Vermessung und Geoinformationen dient der Aufarbeitung von Vermessungs- Kartengrundlagen und deren Bereitstellung. Hier erhalten Sie auch Auszüge aus der Flurkarte und der deutschen Grundkarte, für die leider Gebühren erhoben werden müssen. |