Mitteilungen über vergebene Aufträge im Rahmen des Konjunkturpaketes II

An dieser Stelle veröffentlicht die Stadt Gummersbach eine Liste der nach beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben vergebenen Aufträge ab im Rahmen des Konjunkturpaketes II.
Grundlage für die Veröffentlichung ist der Gemeinsame Runderlass des Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 03.02.2009 zur "Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht".
Die Veröffentlichungspflicht betrifft Bauaufträge, die im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung vergeben werden, ab einem Auftragswert von 150.000 € ohne Umsatzsteuer und im Übrigen Verträge ab einem Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer.