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Zweitwohnungssteuer
| Erläuterungen: |
Die Stadt Gummersbach erhebt eine Zweitwohnungssteuer nach der Zweitwohnungssteuersatzung. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung und beträgt jährlich elf v.H. des Mietwertes. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete (Stand 01.01.1964), die vom Finanzamt festgestellt wurde. Die Jahresrohmiete wird dann mit dem maßgeblichen Preisindex für Wohnungsmieten auf den Stand September des Vorjahres hochgerechnet und mit 11 v.H. multipliziert.
Wer eine Zweitwohnung bezieht oder für den persönlichen Lebensbedarf vorhält, hat das der Stadt Gummersbach innerhalb eines Monats anzuzeigen.
| Formulare zum Download: |
Die Formulare liegen im PDF-Format vor und können mit dem
kostenlosen Zusatzprogramm Acrobat Reader © angezeigt werden.
Die meisten Formulare sind interaktiv - d.h. sie können am Bildschirm
ausgefüllt und danach ausgedruckt werden.
ACHTUNG: Sie benötigen den Acrobat Reader ab Version 5.x. Mit einem
älteren Acrobat Reader werden die Formulare nur unvollständig angezeigt !
Anmeldung zur Zweitwohnungssteuer
Abmeldung von der Zweitwohnungssteuer
| Öffnungszeit für diese Angelegenheit: |
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
| Zuständigkeiten: |
| Herr Denis Schmidt [ Kontaktinfo ] |
Schlagworte: kämmerei steueramt





