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Bauzustandsbesichtigungen


 

Erläuterungen:

Die Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaues und der abschließenden Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen wird vom Bauaufsichtsamt durchgeführt.

Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen (Rohbau- bzw. Schlussabnahme).

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaues sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und soweit möglich die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können.

Die abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung der Gebäude, der Zugänge und der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

 

Erforderliche Unterlagen:

Mitteilung über die Fertigstellung des Rohbaues bzw. Mitteilung über die abschließende Fertigstellung.

Bescheinigungen, soweit sie in der Baugenehmigung gefordert sind.

 

Kosten:

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen berechnet.

Schlagworte: bauaufsichtsamt bauordnungsamt 63 bauen