Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Gewählt werden in Gummersbach der Stadtrat, der Bürgermeister, der Kreistag und der Landrat bzw. die Landrätin des Oberbergischen Kreises. Wahlberechtigt sind Menschen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Hauptwohnsitz in Gummersbach haben.
Außerdem wird der Integrationsrat für die Stadt Gummersbach gewählt.
Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl sind Personen, die
- nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben
Darüber hinaus müssen die Personen am Wahltag:
- 16 Jahre alt sein
- sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten
- mindestens seit dem 29. August 2025 in Gummersbach ihre Hauptwohnung haben