Angaben gemäß § 5 TMG

Stadt Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach

Vertreten durch:
Bürgermeister Frank Helmenstein

Kontakt

Telefon: 02261 / 87- 0
Telefax: 02261 / 87 - 600
E-Mail: rathaus@stadt-gummersbach.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE169861913

Bankverbindung

IBAN: DE37 3845 0000 0000 1900 17 | (BIC: WELADED1GMB)
Sparkasse Gummersbach

Redaktionell verantwortlich

Frank Helmenstein, Bürgermeister
Siegfried Frank, Fachdienstleiter Presse und Bürgerkommunikation

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Gummersbach

Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet.
Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogennanten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot behält sich die Stadt Gummersbach vor.

E-Mails

Der E-Mail-Dienst der Stadt Gummersbach dient ausschließlich der dienstlichen Kommunikation. Senden Sie deshalb keine E-Mails privaten Inhalts an E-Mail-Adressen der Stadt Gummersbach.
Es wird darauf hingewiesen, dass neben der Person, an welche Ihre E-Mail gerichtet ist, unter Umständen auch deren Vertretung im Amt einen unmittelbaren Zugriff auf Ihre Nachricht haben kann.

Virtuelle Poststelle (VPS)

Rechtsverbindliche E-Mails an die Stadt Gummersbach

Ab sofort besteht die Möglichkeit, rechtsverbindliche E-Mails über zwei zentrale E-Mail-Adressen an die Stadt Gummersbach zu senden. Für diesen Zweck wurden folgende E-Mail-Adressen eingerichtet:

Für die rechtsverbindliche Kommunikation per E-Mail in allen Angelegenheiten, insbesondere jedoch, welche die Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie betreffen

poststelle@stadt-gummersbach.de

Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch die sogenannte elektronische Signatur ersetzt werden. Die bei der Stadt Gummersbach eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Nachrichten an die Stadt Gummersbach zur Sicherung der Vertraulichkeit zu verschlüsseln. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, wurde von der Stadt Gummersbach eine Virtuelle Poststelle (VPS) eingerichtet.

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation in Verwaltungsverfahren

Entsprechend den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrens-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Entsprechendes gilt im Privatrecht (§ 126a BGB).

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) im Sinne des § 3 a VwVfG NRW zur Verwaltung der Stadt Gummersbach für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten sowie des öffentlichen Rechts und der Stadt Gummersbach ist eröffnet.

Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können über die von der Stadt Gummers-bach betriebene Virtuelle Poststelle (VPS) elektronisch an die Stadtverwaltung gesandt werden. Die in vielen Verwaltungsverfahren benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch die „qualifizierte elektronische Signatur" ersetzt.

Signierte Mitteilungen und Dokumente werden grundsätzlich angenommen und ein Verfahren eröffnet. Das Verfahren wird in den gesetzlich definierten Fällen digital weitergeführt. In anderen Fällen kann die verwaltungsseitige Kommunikation auch schriftlich erfolgen.

Die Amtssprache ist Deutsch.

Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB begrenzt. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden. Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens der Stadt Gummersbach unterstützt.

  • S/MIME
Für die Verschlüsselung benötigen Sie einen sogenannten "Öffentlichen Schlüssel". Der öffentliche Schlüssel der Stadt Gummersbach steht nachfolgend zum Herunterladen bereit:

Öffentlicher Schlüssel der Stadt Gummersbach als .cer-Datei

Sofern bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, werden Sie von der Stadt Gummersbach hierüber und die damit verbundenen Konsequenzen informiert.

In vielen Fällen kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform durch die sogenannte "elektronische" Form ersetzt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein muss.

Zurzeit können Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) von der Stadt Gummersbach auf Echtheit und Gültigkeit geprüft werden:

  • S-Trust
  • DATEV eG
  • D-Trust
  • TeleSec
  • TC TrustCenter
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen werden können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!

Sofern Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie, wie bisher, auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.

Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtverwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadtverwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.

Bei der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung können folgende Dateiformate verarbeitet werden:

"odt", "ods" und "odp" (Openoffice Writer, Calc und Impress)
"pdf" (Adobe Acrobat, Version 9)
"doc" und ".docx" bis Office 2010 (Microsoft Word)
"xls" und "xlsx" bis Office 2010 (Microsoft Excel)
"ppt" und "pptx" bis Office 2010 (Microsoft Power Point)
Textformate TXT, RTF (Rich Text Format)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadtverwaltung zulässig; insbesondere sind die Austauschformate für Grafiken (Raster- und Vektorformate, ZIP- und JPEG-Dateien) individuell mit den jeweiligen Fachbereichen abzustimmen.

Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Im Bedarfsfall wird diese Liste aktualisiert.

Ist Ihre E-Mail an die o. a. VPS nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dies kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen begründet sein.

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Gummersbach. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.

Haftungshinweis

Als Inhaltsanbieter ist die Stadt Gummersbach nach § 7 Abs. 1 des Telemediengesetzes vom 26.02.2007 in der Fassung der letzten Änderung vom 28.09.2017 (TMG) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

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