Auszug aus dem Integrationskonzept der Stadt Gummersbach vom 23.03.2022:

Integrationsarbeit im Integrationsrat

Auch der Integrationsrat stellt ein zentrales Gremium der Integrationsarbeit in Gummersbach dar. Anhand von drei seitens der Lenkungsgruppe vorgegebenen „Leitfragen“ legt dieses Gremium im Folgenden sein Verständnis von Integrationsarbeit dar und definiert seine Rolle im Integrationsprozess:

 

Welches Verständnis von Integrationsarbeit liegt im Integrationsrat zugrunde?


Der erste Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Nach diesem Grundsatz richtet sich unser gesellschaftliches Zusammenleben. Artikel drei besagt außerdem, dass niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf, unabhängig seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner politischen Anschauungen.
Hieraus versteht der Integrationsrat Gummersbach seine Integrationsarbeit. Es ist ein kommunales Fachgremium, das die politischen Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte gegenüber und gemeinsam mit Rat und Verwaltung vertritt, wenn diese in den Zuständigkeiten der Stadt Gummersbach liegen sowie bei Bedarf auch gegenüber dem Land NRW und dem Bund. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit überörtlichen (Fach-) Gremien, z. B. Landesintegrationsrat wird dabei angestrebt.
Das Fachgremium „Integrationsrat“ begleitet, initiiert und eröffnet wesentliche Prozesse für Chancengerechtigkeit, in dem es u.a. öffentlich für die Grundlagen des Zusammenlebens in einer vielfältigen Demokratie auf allen Ebenen des föderalen Systems auf dem Boden der gleichen Rechte, der Grundrechte und -freiheiten eintritt. Der Integrationsrat unterstützt dabei eine starke Verwaltung und eine konsequente sowie nachhaltige Politik. Ziel ist es, auf Grundlage unseres Grundgesetzes gute Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration zu schaffen.
Zudem positioniert sich der Integrationsrat in seiner Arbeit klar und aktiv gegen (Gruppen-) Diskriminierung, Ausgrenzung, Rechtsradikalismus, gegen alle damit zusammenhängenden Formen wie Ausländer-, Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und gegen sämtliche radikale Strömungen – unabhängig davon, woher sie kommen und ob diese parteipolitisch, ideologisch bzw. religiös motiviert sind. Der Integrationsrat macht Vorschläge, um diese Ziele umzusetzen und gibt Anregungen an Gesellschaft, Politik und Verwaltung, um den Gesamtprozess möglichst positiv zu beeinflussen.
Durch Vernetzung mit öffentlichem Leben und Stadtgesellschaft, aber auch mittels Organisation und Durchführung zielgerichteter Veranstaltungen, sollen sowohl Teilhabe als auch Ermutigung zu politischen Initiativen erfolgen.
Darüber hinaus sollen Angebote geschaffen werden, die es ermöglichen, kulturelle und familiengeschichtliche Vielfalt von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und gegebenenfalls ihrer Organisationen im öffentlichen (kommunalpolitischen Raum) darzustellen.

Nochmals sei deshalb bekräftigt:

  • Wer in Deutschland lebt, ist Teil der Gesellschaft
  • Menschen mit internationaler Familiengeschichte können in allen Bereichen teilhaben
  • Integration ist Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Integration besteht aus Fördern und Fordern

 

Wie wird Integration im Integrationsrat konkret gefördert?


Der Integrationsrat setzt sich aus direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern sowie durch den Rat der Stadt Gummersbach entsandten Mitgliedern zusammen, die gleichberechtigt und -wertig zusammenwirken und -arbeiten. Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern und den Ratsmitgliedern wird eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht, wodurch alle diskutierten Themen schnellstmöglich in die Ratsarbeit einfließen können. Eine enge Kooperation mit dem Stadtrat, seinen Fachausschüssen und der Verwaltung ist auf diese Weise optimal gewährleistet.
Zur Sicherstellung der Arbeit des Integrationsrates wird der Rat - nach Vorschlag durch die Verwaltung - bei Bedarf finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen. Bei Bedarf werden sowohl Mitglieder des Integrationsrats in die Fachausschüsse als auch Mitglieder der Fachausschüsse in den Integrationsrat hinein über Themen, Konzepte, Aktivitäten, Erfolge im Zusammenhang mit der Integration berichten und Empfehlungen geben. Hier sind insbesondere die Mitglieder der Fachausschüsse mit Sitz im Integrationsrat gefordert. Das führt zu einem regelmäßigen Austausch, zu Kooperation und zu vertrauensvoller Zusammenarbeit und zu einer ständigen Optimierung der Arbeit.
Auch auf persönlicher, privater oder beruflicher Ebene (z. B. als Arzt/Ärztin, Polizist/in, Lehrer/in, Sozialarbeiter/in, Dolmetscher/in, Feuerwehr, ehrenamtlich Tätige, Nachbarschaft, Vereine etc.) befinden sich die Mitglieder des Integrations-, des Stadtrates und der Verwaltung in einem engen Austausch mit Menschen unterschiedlichen kulturellen und familiären Hintergrunds. Hierdurch gelingt ein schneller und tiefer Einblick in bestehende Themen, die zeitnah erkannt, vermittelt und angegangen werden können. Auf diese Weise ist der gesamte Integrationsprozess auf eine breite Basis gestellt, mit viel Potential zu positiver Beeinflussung.
Die Förderung der Integration - ohne Preisgabe der eigenen kulturellen oder religiösen Identität bzw. Wurzeln - ist und bleibt eine große Herausforderung, der wir uns alle in besonderer Weise stellen müssen. Das gilt für beide Seiten: Für die aufnehmende Gesellschaft in ihrer Vielfalt in den kommunalen Strukturen und Lebenszusammenhängen und die zu integrierenden Personen auf dem Boden der bestehenden Rechtsordnung und Verfassung. Integration findet nicht abstrakt, sondern im konkreten Zusammenleben vor Ort statt und ist fest verbunden mit den Menschen unserer Stadt und unserer Region.

 

Wie definiert der Integrationsrat seine eigene Rolle in der Integrationsarbeit?


In der Integrationsarbeit steht das zentrale Thema “Integration” im Fokus.
Integration ist ein nie endender, vielschichtiger, gesellschaftlicher Prozess, der sich nicht allein auf Zugewanderte beschränkt. Damit Integration gelingt; sind Anstrengungen von Seiten der Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft (d.h. von Einwohnern mit und ohne internationaler Familiengeschichte) notwendig. Integration kann daher nur gelingen, wenn alle gemeinschaftlich Verantwortung übernehmen und an dem Prozess mitwirken.
Verwaltung und Politik stehen dabei gleichrangig in der aktiven Verantwortung. So bringen sich neben der Verwaltung sowohl die Mitglieder des Integrationsrates als auch die Mitglieder von Stadtrat und Ausschüssen aktiv als „Netzwerker“ und "Macher" in den Integrationsprozess ein. Sie alle wollen die Bürger/innen und die Gesellschaft auf möglichst vielen Handlungsfeldern des öffentlichen Lebens für das Thema “Integration” sensibilisieren, darüber informieren und ggf. erforderliche Veränderungsprozesse einleiten und begleiten. Hierzu sollen u.a. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, insbesondere in der Phase des Ankommens und der beginnenden Orientierung, begleitet werden. Wichtig ist auch, unsere Gesellschaft auf die traumatischen Erfahrungen der Betreffenden bei Flucht, Kriegs- und Gewalterlebnissen aufmerksam zu machen.
Integrationsarbeit ist eine dauerhafte, politische und gesellschaftliche Aufgabe, die alle Mitglieder der Gesellschaft gemeinsam in die Verantwortung nimmt und sich am Grundgesetz als gemeinsame Wertebasis orientiert.
Wir haben damit als Teil der Gesellschaft und insbesondere als fachlich versierter Integrationsrat eine grundsätzliche Zuständigkeit und Verantwortung für die Integration von Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Schwerpunkt der nicht einfachen Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass Integration gelingt.
Im Fokus muss hierbei die Integration vor Ort, also hier in unserer Kommune, unserer Heimat, im Kleinen stehen, denn nur hier ist die Aussicht auf ein gutes Gelingen realistisch - ganz konkret und ganz praktisch.

Kontakt zum Integrationsrat