Am 30. Oktober 2025 trat mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ der sogenannte „Bau-Turbo“ in Kraft.

Durch das Gesetz werden den Gemeinden weitreichende planungsrechtliche Befugnisse zur Schaffung von Wohnraum eingeräumt. Der Bau-Turbo ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen zu Gunsten von Wohnbauvorhaben von den Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen. Hierzu ist eine Zustimmung der Gemeinde erforderlich.

Für mögliche Antragsteller wird empfohlen, sich vorab mit dem Ressort 9.1 Stadtplanung der Stadt Gummersbach in Verbindung zu setzen. Um transparente und städtebaulich nachvollziehbare Entscheidungen treffen zu können, hat die Stadt Gummersbach einen Leitfaden erarbeitet, welcher bei der Entscheidung über die Zustimmung helfen soll.

Im Leitfaden werden zunächst die rechtlichen Grundlagen erläutert. Darauf aufbauend werden übergeordnete Leitziele und vertiefende Leitsätze der Stadt Gummersbach dargestellt, welche für die Beurteilung von Vorhaben herangezogen werden. Anschließend wird im Leitfaden erörtert, auf welchen Ebenen die Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB erteilt wird und wie sich die Zuständigkeiten definieren. Am Ende des Leitfadens finden sich zusätzlich weiterführende Links zum FAQ des Bundesministeriums und zu einer Internetseite über Praxiswissen.

Wichtig zu beachten ist, dass die alleinige Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB ein Vorhaben noch nicht genehmigungsfähig werden lässt. Weitere bauordnungsrechtliche und sonstige Regelungen werden weiterhin von der Bauaufsichtsbehörde geprüft und müssen eingehalten werden, damit es zu einer Baugenehmigung kommen kann.

 

Herr
Moritz Kretschmer

Sachbearbeiter

Herr
Leon Schulten

Sachbearbeiter

Frau
Sarah Engel

Ressortleiterin

FB 9 - Stadtentwicklung und Klimaschutz

9.1 - Stadtplanung

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach