Der Gesetzgeber hat im Jahr 2022 das Mietspiegelrecht reformiert. Mit der Gesetzesänderung ist spätestens zum 01.01.2023 für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner zumindest ein einfacher Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen (§ 558c Abs. 4 BGB).

 

Einen aktuell gültigen einfachen Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Gummersbach finden Sie hier [https://rio.obk.de/omix/omix.php]. Dort können Sie auch die Erläuterung zu der Methodik der Erstellung einsehen. Weitere Informationen sind auf der Seite des Gutachterausschusses des Oberbergischen Kreises erhältlich [https://www.gars.nrw/obk].