Hat ein Paar, von denen mindestens eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit hat, im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet, ist ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren oder ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstorben, können diese Personenstandsfälle beim Standesamt des (letzten) Wohnortes in das entsprechende deutsche Personenstandsregister eingetragen werden. Diese Nachbeurkundungen sind gebührenpflichtig.

Herr
Waldemar Baranski

Ressortleiter und Standesbeamter

Frau
Melanie Feuser

Standesbeamtin

Herr
Waldemar Baranski

Ressortleiter und Standesbeamter

FB 3 - BürgerService, Öffentliche Ordnung und Sicherheit

3.5 - Personenstandswesen

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach

Öffnungszeiten

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