Aktuell erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung. Diese erhalten Sie also unabhängig von einem ggf. schon gestellten Briefwahlantrag.
Wichtig: sollten Sie im Vorfeld schon Briefwahl beantragt haben, stellen Sie bitte keine weiteren Anträge!
Wir rechnen damit, in der KW6 mit der Verschickung Ihrer Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beginnen zu können.
Mit dem Formular auf der nächsten Seite können Sie auf elektronischem Wege Briefwahlunterlagen anfordern.
Hier geht's direkt zum Antrag: Beantragung von Briefwahlunterlagen
Vorab aber noch einige wichtige Hinweise:
Elektronisch dürfen Sie nur für sich selbst Briefwahlunterlagen
beantragen. E-Mails mit mehreren Anträgen dürfen wir nicht bearbeiten!
Der Gesetzgeber verlangt bei der Beantragung für andere, dass Sie uns eine
schriftliche Vollmacht vorlegen, was auf elektronischem Wege leider nicht geht
(schriftlich = handschriftlich unterschrieben).
Die Angaben im nachfolgenden Antrag sind weitestgehend
gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie Angaben weglassen, kann dies dazu
führen, dass wir Ihren Antrag nicht bearbeiten dürfen und unser Formular nicht abgeschickt werden kann.