Mittwoch, 1. März 2017

Seit dem 01.01.2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit dementsprechend angepassten und komplett veränderten Kriterien der Pflegebegutachtung.
 Pflegebedürftig sind demnach Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit / Fähigkeiten aufweisen und deshalb Hilfe durch andere Personen benötigen. Im Mittelpunkt einer Pflegebegutachtung stehen Fragen in 6 relevanten Lebensbereichen zur Selbstständigkeit bzw. zum Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung des Alltags. Es werden keine Minuten mehr gezählt, sondern jeweils Punkte vergeben.

 

Welche Begutachtungsbereiche sind relevant? 

Wie zählen dementielle Verhaltensweisen und psychische Problemlagen?
 

Werden ärztlich angeordnete Maßnahmen, wie Wundversorgungen, angerechnet?
 

Wie wird die Gesamtpunktzahl ermittelt?
 

Wie sind pflegebedürftige Personen in einen Pflegegrad einzuordnen?
 

Welche Besonderheiten gibt es bei der Hilfsmittel- bzw. Pflegehilfsmittelversorgung?
 

In der Reihe „Vortrag am Mittwoch“ gibt die Senioren- & Pflegeberatung der Stadt Gummersbach allen Interessierten differenzierte Informationen zu diesen und weiteren Fragen.
 

Der Vortrag findet am Mittwoch, 01. März 2017 um 15.30 Uhr im Seniorentreff am Rathaus, Rathausplatz 3, 51643 Gummersbach statt
 

Der Eintritt ist kostenfrei.
 

Eine Voranmeldung ist erforderlich: Tel.Nr.: 02261/ 87-1547.

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