Stadtarchiv Gummersbach Best. 330 Fo 547
Die alte Quelle beim Haus Kleffstraße 7, mit ihrer – so heißt es – noch aus dem Mittelalter stammenden Steinfassung in Form einer Milchflasche, ist eine echte Rebbelrother Attraktion. Jahrhunderte lang diente sie den Anwohnern des Ortes als Wasserlieferant.
Im 18. Jahrhundert (1750 - 1780) kam es zu einem langen Prozess um diese Quelle, als es dem adeligen Besitzer Freiherr Johann Adolf von Zimmermann einfiel, sie den Nachbarn zu sperren. Diese fanden sich damit nicht ab und klagten auf ihr, in Jahrhunderten gewachsenes, Gewohnheitsrecht. 1754 erreichten sie zunächst einen Vergleich, aber einige Jahre später sperrte von Zimmermann die Quelle erneut. Diesmal kam es zu einem langjährigen Prozess durch sämtliche Instanzen bis hin zum Reichskammergericht in Wetzlar. Am Ende verlor der Freiherr nicht nur den Prozess, sondern wegen der Kosten auch Haus, Hof und Springer.
Mit seinem Hauptgläubiger, Casper Eberhard Kühnholz, dem der Gutshof des verarmten Freiherrn zufiel, schlossen die siegreichen Rebbelrother Bürger 1780 einen „Vereinigungs-Contract und Vergleich wegen des Steinen-Springers“.
Die drei Becken hatten früher genau festgelegte Aufgaben:
Das Quellbecken, das obere Ende des Flaschenhalses, musste besonders sauber gehalten werden. Hier durfte nicht gewaschen werden. Trink- und Kochwasser zu entnehmen war erlaubt. Das abfließende Wasser konnte im nächsten Becken zum Waschen von Früchten und Gemüse genommen werden. Dinge von größerer Unsauberkeit gehörten ins große untere Becken. Dort durfte auch Wäsche gewaschen und das Vieh getränkt werden.
Genau festgelegt war auch der Verkehr am Springer. Wer wem zu weichen hatte, wenn gewaschen wurde oder wie man sich zu verhalten hatte, wenn zwei Herden getränkt werden sollten. (Zusammenfassung nach Jürgen Woelkes "Alt Gummersbach", Band 2)
Das Denkmal befindet sich auf einem Privatgrundstück. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Anliegen an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Gummersbach.