Seit dem 01.01.2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft getreten. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

Gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW hat jede Gemeinde ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Das Konzept beinhaltet die voraussichtlich geplanten beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen gemäß KAG NRW der nächsten 5 Jahre. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme.

Die Veröffentlichung des Handlungskonzeptes soll für mehr Transparenz sorgen und die betroffenen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer rechtzeitig über anstehende Baumaßnahmen informieren.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Infrastruktur und Digitalisierung der Stadt Gummersbach hat im Rahmen der Delegation nach § 9 Abs. 2 c Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Gummersbach vom 02.11.2020 in seiner Sitzung am 13.12.2023 das folgende Straßen- und Wegekonzept der Stadt Gummersbach 2024 bis 2028 beschlossen:

 

Ansprechpartner

Für die Beitragsverwaltung:

Frau
Alexandra Rüger

Sachbearbeiterin

Frau
Anja Bergwaldt

Sachbearbeiterin

Frau
Petra Steffen

Sachbearbeiterin

Für die Straßenplanung:

Herr
Francis Jovan

Ressortleiter

Herr
Uwe Winheller

Fachbereichsleiter

Für die Straßenunterhaltung:

Für die Kanalplanung:

Herr
Christopher Seybold

stellv. Betriebsleiter (Technik)