"Hilfen zur Erziehung" werden innerhalb der Familie durch den Ambulanten Dienst, innerhalb einer Tagesgruppe und auch außerhalb des Elternhauses angeboten.

"Hilfen zur Erziehung" sind in der Regel längerfristige und intensive Formen der Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Ihnen gehen ausführliche Beratungen und gemeinsame Überlegungen voraus, die allen Beteiligten zur Klärung verhelfen sollen, wie die richtige Unterstützung aussehen kann. Nach dieser Klärungsphase können dann die Sorgeberechtigten einen Antrag auf die entsprechende "Hilfe zur Erziehung" stellen.

Die Ziele der Hilfe werden mit allen Beteiligten in einem Hilfeplan vereinbart. Regelmäßig wird geprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist. Es gehören dazu pädagogische Leistungen, z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Tagesgruppe oder die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (Inspe). 

Hilfen zur Erziehung

Sie bietet Eltern mit Kindern und Jugendlichen sowie alleinerziehenden Vätern und Müttern, die sich zur Zeit mit ihren Elternaufgaben und im Alltag überfordert fühlen, eine längerfristige intensive Hilfe zur Selbsthilfe an.

Voraussetzung ist eine aktive Mitarbeit der Familie.
Eine Fachkraft kommt zu Ihnen ins Haus, um Sie zu unterstützen, z. B.:

  • wenn Sie sich durch vielfache Alltagsprobleme ausgelaugt fühlen;
  • wenn Ihre Kinder seelische oder schulische Probleme haben;
  • wenn Sie Schwierigkeiten in der Erziehung und Versorgung Ihrer Kinder haben;
  • wenn Sie Hilfe bei amtlichen Angelegenheiten brauchen;
  • wenn Sie Hilfe bei der Regelung Ihrer finanziellen Probleme benötigen;
  • wenn Sie die gemeinsame Zeit mit der Familie anders gestalten möchten.

Der Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind bis zum Alter von 18 Jahren helfen, mit seinen Problemen besser klarzukommen und kann es eine Zeit lang begleiten und unterstützen, wenn es gerade in einer schwierigen Lebensphase ist, z. B.

  • wenn es ständig Ärger mit Ihnen oder den Geschwistern hat oder unglücklich ist;
  • wenn das Kind, aber auch andere Familienmitglieder das Gefühl haben, dass alle etwas dafür tun sollten, damit sich die Beziehungen untereinander und der Familienalltag positiv verändern;
  • wenn Ihr Kind erhebliche Probleme in Schule oder Berufsausbildung hat;
  • wenn Ihr Kind im entsprechenden Alter Anleitung benötigt, seine Angelegenheiten selbständig erledigen zu können.

Die Hilfe hat zum Ziel, dass Ihr Kind in Ihrer Familie bleibt.
Was Ihr Kind mit dem Erziehungsbeistand bespricht, wird vertraulich behandelt. Der Erziehungsbeistand führt Gespräche mit Ihnen und der ganzen Familie zur Verbesserung der Beziehung in der Familie. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Kind diese Hilfe gerne annimmt.

Ihr schulpflichtiges Kind hat Probleme in seinem Sozialverhalten, kommt innerhalb Ihrer Familie nicht mehr gut zurecht, hat ständig Stress mit anderen Kindern. Ihr Kind stört den Unterricht, gerät in Konflikte mit seinen Lehrern und kommt deshalb in der Schule nicht mehr mit. Sie als seine Eltern wissen auch nicht mehr, wie Sie sich verhalten sollen und suchen Unterstützung.

In der Tagesgruppe verbringt Ihr Kind nach dem Schulbesuch den Nachmittag.

Ihr Kind wird dort in seiner Entwicklung unterstützt durch

  • soziales Lernen in der Gruppe
    und
  • intensive Hilfestellungen bei der schulischen Förderung.

Sie als seine Eltern werden von den sozialpädagogischen Fachkräften der Tagesgruppe während der Dauer der Hilfe beraten.

Ziel ist, dass Ihr Kind mit dieser Hilfe trotz seiner Probleme in seiner Familie bleiben kann.
Die Hilfe wird nur auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile geleistet.

Wenn die Probleme einmal so groß werden, dass eine vorübergehende oder längerfristige Trennung von Eltern und Kind erforderlich werden sollte, können wir mit Ihnen auch Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie erarbeiten, z. B. in einer Pflegefamilie, einer Einrichtung, einem Heim, einer Jugendwohngemeinschaft, einen betreuten Wohngemeinschaft oder der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung.

Ziel der Hilfe ist grundsätzlich die Rückkehr des Kindes in seine Familie.
Bei Beginn und während der Hilfe werden wir mit Ihnen in einer gemeinsamen Hilfeplanung an der Rückkehr Ihres Kindes in die Familie arbeiten.
Bei schon älteren Jugendlichen kann statt Rückkehr in die eigene Familie auch eine Verselbständigung angestrebt werden.

Wenn Ihr Kind seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sein sollte, können wir mit Ihnen gemeinsam eine bedarfsgerechte Hilfe für Ihr Kind erarbeiten und vermitteln.

Junge Erwachsene von 18 – 21 Jahren haben die Möglichkeit, eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenständigen Lebensführung zu erhalten, wenn und so lange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation erforderlich ist.

Die Soziale Gruppenarbeit kann älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltsproblemen helfen. Attraktiv sind die Gruppenangebote durch gemeinsames Tun im Erlebnisbereich, handwerkliche Angebote, Sport oder Arbeit mit Tieren.

Die Gruppe findet in der Regel an einem Nachmittag in der Woche statt.

Ansprechpartner:

Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen.
Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt!