Der Fahrdienst für Behinderte hat die Aufgabe, Rollstuhlfahrern die Gelegenheit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und persönliche Besorgungen zu erledigen.

Benutzungsberechtigt sind alle Personen (mit Ausnahme von Heimbewohnern), die auf Dauer auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und die im Besitz eines vom Kreissozialamt ausgestellten Berechtigungsscheines sind. Nähere Auskünfte bzw. die Antragstellung erfolgt bei:

Oberbergischer Kreis
Amt für Soziale Angelegenheiten
Tel.: 02261 / 88-5020 (Frau Klein)
www.obk.de

Der Fahrdienst erfolgt über:

Deutsches Rotes Kreuz
Tel.: 02261 / 309-33 (Frau Steinhäuser)