Die Leistungsabteilung Asyl kümmert sich in erster Linie um die Gewährung von Geld- und Sachleistungen für Geflüchtete. In einigen Bereichen gibt es auch Fördermöglichkeiten für alle BürgerInnen, so zum Beispiel aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ den Fonds: „Alle Kinder essen mit!“, welcher Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen fördert. 

Gesetzliche Grundlage für die Hilfeleistungen bei Geflüchteten ist das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungen auf dieser Grundlage entsprechen annähernd den Soziallhilfeleistungen, die allen anderen Anspruchsberechtigten auf Sozialhilfe in Deutschland auch gewährt werden. Dies betrifft das Wohnen in vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenzen und Angemessenheitshöhen, den Lebensunterhalt, Hygieneartikel, Kleidung etc. Wohnraum und Mobiliar in den Flüchtlingsunterkünften, wird regelmäßig auf einfachem und zweckdienlichen Niveau gestellt.

  • Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt
  • Gewährung der (angemessenen) Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Entscheidung und Gewährung von einmaligen Beihilfen für unabwendbare Aufwendungen
  • Ausstellung von Krankenbehandlungsscheinen (da Geflüchtete in der Regel nicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein können
  • Erstellung von Mobilpässen (Vergünstigung für den ÖPNV für Sozialhilfeempfänger
  • Beantragung des Oberbergpasses (Allgemeine Vergünstigung für Sozialhilfeempfänger)
  • Beiträge zu Vereinen (z. B. Sportverein
  • Beiträge zum außerschulischen Musik- oder Nachhilfeunterricht in angemessener Höh
  • Gutscheine zur Mittagsverpflegung in Schulen und KiTa
  • Kostenerstattung für Klassenfahrten (ein- sowie mehrtägig)
Herr
Wolfgang Treutler

Ressortleiter

FB 6 - Soziales und Integration

6.2 - Integration

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach

Öffnungszeiten

Außerhalb unser Öffnungszeiten Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.