An dieser Stelle finden Sie einige Informationen und Forumlare zum Thema Behinderung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie brauchen einen Antrag auf Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehschwache und Gehörlose?

Diese Anträge können Sie beim BürgerService der Stadt Gummersbach erhalten. Die Unterlagen können Sie zur Weiterleitung an den Landschaftsverband auch wieder beim BürgerService abgeben.

Weiter Informationen finden Sie beim LVR.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Gehörlosengeld.

1. Schwerbehindertenausweis:

Antragsverfahren:
Antragsformulare für die Feststellung einer Schwerbehinderung hält der BürgerService zur Abholung für Sie bereit.

Diesen Antrag füllen Sie aus und schicken diesen an den Oberbergischen Kreis. Dieser entscheidet dann über Ihren Antrag. Sollte die Prüfung Ihres Antrags ergeben, dass in Ihrem Fall eine Schwerbehinderung vorliegt, stellt der Oberbergische Kreis einen Schwerbehindertenausweis aus.

Oberbergischer Kreis
Amt für soziale Angelegenheiten
Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach
Tel.: 02261/88-0

Zuständigkeit des BürgerService:

- Ausgabe von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderung
  (Erstanträge/ Änderungsanträge)
- Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen:
   der Schwerbehindertenausweis muss vom Versorgungsamt/Oberbergischen Kreis ausgestellt worden
   sein und es muss noch ein "Verlängerungsfeld" im Schwerbehindertenausweis frei sein.

 

Alternativ gibt es auch den "Elektronischen Schwerbehinderten-Antrag". Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des VdK.

 

2. Parkerleichterung für Schwerbehinderte (Merkzeichen "aG" und "Bl") 

Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkmal "aG" im Schwerbehindertenausweis) und Blinde (Merkmal "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können Parkausweise erhalten.
Wer selber keinen Führerschein hat, kann diese Ausnahmegenehmigung erhalten, die für seinen jeweiligen Fahrer gilt. Auch Blinde, die sich nur mit fremder Hilfe fortbewegen können und auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, können diese Ausnahmegenehmigung bekommen.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder durch eine dritte Person erfolgen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Formloser Antrag oder Antragsvordruck,
  • der gültige Schwerbehinderten-Ausweis mit den geforderten Merkmalen oder eine Kopie einer siegelführenden Behörde (Stadt, Gemeinde) und
  • ein Lichtbild.

 

3. Parkerleichterung für Schwerbehinderte (Merkzeichen "G")

Eine schwerbehinderte Person mit dem Merkmal G, deren Wohnsitz sich in Gummersbach befindet, kann einen Antrag auf Parkerleichterung beim BürgerService stellen.

Hierbei ist zu beachten, dass es sich nicht um eine Parkerleichterung im klassischen Sinne handelt und das Parken auf den Schwerbehinderten-Parkplätzen ausgenommen und somit nicht zulässig ist. Wenn die o. g. Voraussetzungen vorliegen, wird seitens des BürgerService das zuständige Amt für soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises angehört. Sofern das Amt für soziale Angelegenheiten dem Antrag zustimmt, kann die Parkerleichterung erteilt werden.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder durch eine dritte Person erfolgen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Formloser Antrag oder Antragsvordruck,
  • der gültige Schwerbehinderten-Ausweis mit dem geforderten Merkmal oder eine Kopie einer siegelführenden Behörde (Stadt, Gemeinde).

Nachfolgend sind die Antragsvoraussetzungen für die Erteilung einer Parkerleichterung beschrieben:

  • Schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane;
  • Schwerbehinderten Menschen mit Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %,
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 %.

 

 

Sofern Sie aufgrund Ihrer Behinderung erwerbsgemindert sind, finden Sie weitere Informationen unter der Rubrik Soziale Hilfen.  Pflegebedürftige finden unter der Rubrik Leistungen der Pflegeversicherung weitere Informationen.

Darüber hinaus bietet auch der Oberbergische Kreis Beratung und Hilfe an:

Behindertenberatung

Behindertenfahrdienst