Antrag:
In bestimmten Fällen ist eine online-Antragstellung möglich. Nähere Informationen erhalten Sie beim Onlineportal des Bundesamts für Justiz.

Ansonsten gilt:
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde zu stellen, bei der der Antragsteller mit einer Wohnung gemeldet ist. Antragsberechtigt ist jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet. hat.  Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.

Adressaten:
Führungszeugnisse werden für Behörden oder für den Antragsteller erteilt.

Weitere Hinweise:
- Eine Antragstellung für eine andere Person ist, auch mit Vollmacht, nicht möglich,
  d.h., die persönliche Vorsprache des Antragstellers ist erforderlich.
- Wird der Antrag schriftlich gestellt, so muss die Unterschrift beglaubigt
  und die Gebühr beigefügt sein.
- Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.
- Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
- Die Übersendung des Führungszeugnisses an eine andere Person ist nicht zulässig.
- Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt,
  wird es direkt an diese Behörde übersandt, deren vollständige Anschrift ist daher
  bei Antragstellung anzugeben.
- Auf Wunsch kann dieses Führungszeugnis vom Antragsteller
  bei einem Amtsgericht eingesehen werden.
- "Erweitertes Führungszeugnis": die schriftliche "Aufforderung
   zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses" (wird von der auffordernden
  Person/Behörde/Firma /Institution/Verein etc. ausgestellt)
   ist bei Antragstellung vorzulegen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Wunsch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BürgerService.

Gebühr:
Die Gebühr beträgt 13,-- EUR und ist bei Antragstellung zu zahlen.


Gebührenbefreiung:
Auskünfte bezüglich einer möglichen Gebührenbefreiung erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BürgerService.