Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Bereits seit 1949 ist dieser Grundsatz im Grundgesetz verankert, aber noch lange nicht in allen Bereichen des täglichen Lebens umgesetzt. Wie sagt der Volksmund so

treffend: „Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine ganz andere!“

Die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen des Oberbergischen Kreises arbeiten darauf hin, vorhandene

Benachteiligungen von Frauen abzubauen.

Die Gleichstellungsbeauftragten wirken so bei allen gleichstellungsrelevanten Vorhaben und Maßnahmen

der Kommunen bzw. des Kreises mit.

 

Um diese vielfältigen Themen und Aufgaben bearbeiten und umsetzen zu können, haben sich die kommunalen

Gleichstellungsbeauftragten zur REGIONAL AG GLEICHSTELLUNG OBERBERG Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Sinn und Zweck des Zusammenschlusses ist es, auf Kreisebene gemeinsame Positionen zu entwickeln, diese

nach Außen zu vertreten und auf deren Umsetzung hinzuwirken.

Insbesondere sind Aufgaben der REGIONAL AG:

- zu frauen- und gleichstellungspolitischen Themen öffentlich Stellung zu beziehen

- themen- und zielgruppenorientierte Projektarbeit

- Kontakt und Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Gleichstellungsbeauftragten anderer Institutionen

- Tagungen und Fachkonferenzen zu veranstalten.

- gleiche Chancen im Beruf

- gleiche Möglichkeiten familiäre Pflichten mit einer Berufstätigkeit zu vereinbaren

- ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben führen zu können

- gleiche Möglichkeiten zur Nutzung kultureller, sportlicher und anderer Angebote.

 

Es handelt sich bei den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten um Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und –verwaltung berühren. (Art. 3 GG, § 5 GO NW, §3 KrO NW, LGG NW, Hauptsatzung, Dienstanweisungen)

 

Die Sprecherinnen der REGIONAL AG GLEICHSTELLUNG OBERBERG sind:

Nina Sommer - Stadt Gummersbach

Carmen Munoz-Berz - Marktstadt Waldbröl