Mittwoch, 1. Februar 2017
Über 70 % aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Für pflegende Angehörige sind umfangreiche finanzierbare Entlastungsangebote sehr wichtig.
Zum 01.01.2017 traten umfangreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ wurde neu definiert und die Kriterien der Pflegebegutachtung komplett verändert. Aus 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade. Die ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung wurden spürbar verbessert. Die Leistungen und Vergütungen in der stationären Pflege wurden grundlegend neu strukturiert.
Aber was beinhaltet diese 2. Stufe der Pflegereform im Detail?
Wie lautet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff?
Welche gesetzlichen Leistungen stehen den Pflegebedürftigen zu?
Wie sehen die neuen Kriterien der Pflegebegutachtung aus?
Wie ändern sich die Leistungen und Kosten in der vollstationären Pflege?
In der Reihe „Vortrag am Mittwoch“ gibt die Senioren- & Pflegeberatung der Stadt Gummersbach allen Interessierten differenzierte Informationen zu diesen und weiteren Fragen.
Der Vortrag findet am Mittwoch, 01. Februar 2017 um 15.30 Uhr im Seniorentreff am Rathaus, Rathausplatz 3, 51643 Gummersbach statt.
Der Eintritt ist kostenfrei.
Eine Voranmeldung ist erforderlich: Tel.Nr.: 02261/ 87-1547.