Für die Schiedsamtsbezirke I und III sucht die Stadtverwaltung Gummersbach zwei geeignete Personen, die Interesse haben, das Ehrenamt einer Schiedsperson zu übernehmen sowie zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.

Schiedspersonen sind vor allem schlichtend tätig. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, Konfliktsituationen durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitfälle zu schlichten. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten und Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung,

Sachbeschädigung und Körperverletzung. Im Rahmen des vielfältigen und für die Schiedspersonen

kostenfreien Seminarangebots des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. erlangen sie das notwendige Grundlagenwissen sowie Zugang zu weiterführenden Fortbildungsmöglichkeiten.

Persönliche Voraussetzungen sind unparteiische Wahrnehmung, Einfühlungsvermögen sowie Freude an Verhandlungen und Geschick bei der Verhandlungsführung.

Gummersbacher Einwohnerinnen und Einwohner können dieses Ehrenamt übernehmen, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind, im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen und Interesse an einer solchen Aufgabe haben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Nähere Einzelheiten können beim Fachdienst 1.2 Herr Carmele unter der Rufnummer 02261/87-1178 in Erfahrung gebracht werden.

Schriftliche Bewerbungen von Interessentinnen und Interessenten, auf die die genannten Voraussetzungen zutreffen, werden bis zum 28.02.2022 an die Stadtverwaltung Gummersbach, Fachdienst 1.2, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, erbeten.

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