Die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die

Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 wird in der Zeit vom 03.07.2023

bis zum 10.07.2023 im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Stadt

Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, zu jedermanns Einsicht

öffentlich ausgehängt.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung

im Rathaus der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach,

Zimmer 222, nach § 37 GVG schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung

Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen

wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht

aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen

werden sollten.

Gummersbach, den 01.07.2023

gez.

Frank Helmenstein

Bürgermeister

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