Liebe Gummersbacherinnen und Gummersbacher,
sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen  habe ich Ihnen bereits verschiedene Maßnahmen zur finanziellen Entlastung einiger von der Corona-Pandemie betroffener Gruppen vorgestellt. Heute folgt ein drittes Maßnahmenpaket, durch das Rat und Verwaltung insbesondere unsere Gastronomie, den örtlichen Einzelhandel sowie lokale Dienstleister entlasten wollen:

Die Gebühren für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden ab sofort bis zum 31.10.2020 nicht erhoben. Hierunter fallen insbesondere die Gebühren für die Außengastronomie, Warenaufsteller vor den Geschäften u.v.m. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Sondernutzungssatzung nebst Anlagen verwiesen.

Die Unternehmen müssen zwar wie bisher einen entsprechenden Antrag auf Sondernutzung stellen. Es werden seitens der Stadtverwaltung aber keine Gebühren erhoben.

Geschäftsinhaber, die für 2020 bereits einen Antrag gestellt und Gebühren gezahlt haben, erhalten diese erstattet. Eine formlose Email an louisa.cichon@gummersbach.de reicht hierfür aus.

Mit allen guten Wünschen verbleibe ich für heute
Ihr

Frank Helmenstein
Bürgermeister