Mit den Zuschüssen des Fachbereichs Jugend und Familie unterstützt die Stadt Gummersbach freie Träger der Jugendhilfe und Initiativen dabei, verlässliche, entwicklungsfördernde und lebensweltnahe Angebote für Kinder und Jugendliche umzusetzen. Gefördert werden Maßnahmen, die jungen Menschen Teilhabe ermöglichen, ihre Persönlichkeitsentwicklung stärken und soziale, kulturelle sowie bildungsbezogene Erfahrungen im Gemeinwesen eröffnen. Dazu zählen insbesondere Jugendfahrten und Ferienmaßnahmen, Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendkulturveranstaltungen, stadtteilbezogene Angebote sowie offene Jugendarbeit in Einrichtungen.
Die kommunale Förderung verfolgt damit das Ziel, wirksame und bedarfsgerechte Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort zu sichern und weiterzuentwickeln. Zugleich schafft sie für Träger Transparenz in Bezug auf Fördervoraussetzungen, Antragswege und Nachweiserfordernisse. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die einzelnen Förderbereiche und die jeweils zu beachtenden Richtlinien und Unterlagen.
1.) Förderung von Durchführung von Jugendfahrten und Ferienlagern im In- und Ausland (internationalen Begegnungsmaßnahmen) sowie Feriennaherholungsmaßnahmen
2.) Förderung von Jugendprojekten
3.) Förderung von Jugendkulturveranstaltungen
4.) Förderung von stadtteilbezogener Jugendarbeit
5.) Förderung von offenen Jugendeinrichtungen
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