Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen werden. Es wird festgelegt, wie man sich die eigene Bestattung wünscht. Die vorab gezahlten Beträge sollten zum Schutz vor Insolvenz der beauftragten Firma auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG wurde zur Sicherung der für eine Bestattung hinterlegte Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Die Treuhandeinlage wird durch die Ausfallbürgschaft eines namhaften deutschen Kreditinstituts zusätzlich abgesichert. Hierüber erhalten die Kunden eine entsprechende Bescheinigung.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet für deren Mitglieder treuhänderisch das für Beerdigungszwecke eingezahlte Geld bis zum Tode des Betroffenen. Das Geld wird verzinst. Im Todesfall erhält das im Vertrag genannte Beerdigungsunternehmen das Geld gegen Vorlage der Sterbeurkunde. Danach kann die Bestattung vereinbarungsgemäß durchgeführt werden. Den Vertrag zur Bestattungsvorsorge kann der Vorsorgende jederzeit kündigen. Falls die Summe im Todesfall für die Bestattung nicht reicht, können Erben die Vertragsbedingungen, wenn vereinbart, ändern und eine kostengünstigere Variante wählen.Der Vorsorgende kann den Vertrag zur Bestattungsvorsorge jederzeit kündigen. 

Nähere Informationen geben Bestattungsunternehmen oder die

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Tel.: 0211 / 160 08-58
Fax: 0211 / 160 08 70
E-Mail: treuhand@bestatter.de
www.bestatter.de

Grabpflege

Grabpflegeverträge können bereits zu Lebzeiten mit Friedhofsgärtnereien oder Behindertenwerkstätten geschlossen werden. 

Einige Friedhofsgärtnereien arbeiten mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege zusammen. Diese Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege verwaltet die an sie geleisteten Vorauszahlungen treuhänderisch. Der Friedhofsgärtner vor Ort führt die vereinbarten Arbeiten rund um das Grab durch. Die Treuhandstelle überprüft auch in gewissen Abständen die vertraglichen Leistungen (Grabkontrolle). Sollten diese Leistungen nicht mehr gesichert sein, beauftragt sie ggf. eine andere Friedhofsgärtnerei.

Nähere Informationen geben Friedhofsgärtnereien oder die

Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH
Amsterdamer Str. 206, 50735 Köln  
Tel.: 0221 / 715 10 11 oder 0800 - 15 16 170
www.friedhofsgaertner-rheinland.de  

 

In Werkstätten für Behinderte arbeiten qualifizierte Mitarbeiter mit Menschen mit Behinderung zusammen. Folgende Behindertenwerkstatt bietet im Gummersbacher Raum Jahres-, Langzeit- sowie Vorsorgeverträge für die Grabpflege an. Auch bei diesem Anbieter ist eine treuhänderische Verwaltung des eingebrachten Kapitals gewährleistet:

BWO Behinderten Werkstätten
Oberberg GmbH
Tel.: 02261 / 60 69-148 (Frau Weikert)
www.bwo-wiehl.de     

 

Folgende Behindertenwerkstatt bietet Jahres- und Langzeitverträge für die Grabpflege, aber keine Vorsorgeverträge an: 

RAPS-Gemeinnützige Werkstätten GmbH
Tel.: 02261 / 92 68-920 (Herr Verhufen)
www.wfbm-raps.de