Wegen der erforderlichen Unterschrift, Identitätsprüfung und Abnahme der Fingerabdrücke ist der Antrag für einen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) persönlich beim BürgerService zu stellen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen Pass auf Antrag beider Elternteile bzw. auf Antrag des Sorgeberechtigten. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis / Kinderpass (falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde) mit.

Außerdem ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich. Lichtbilder, die älter als 6 Monate sind, müssen zurückgewiesen werden.

Es ist möglich, bei uns im BürgerService, Fotos digital vor Ort gegen eine Gebühr von zur Zeit noch 7,00 EUR zu erfassen.

 

Achtung!

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum BürgerService übermittelt werden. Alternativ kann ein Lichtbild bei uns vor Ort erstellt werden. Die Gebühr hierfür wird ab 01.05.2025 auf 6,00 EUR reduziert.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen, da der Pass von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Es ist jedoch auch möglich, einen Reisepass gegen eine höhere Gebühr im Expressverfahren zu bestellen, der daraufhin innerhalb von 4 - 5 Werktagen zur Verfügung steht.

Vor Beginn, sowie in der Ferien- und Reisezeit sind längere Bearbeitungszeiten wegen der Vielzahl gestellter Anträge unvermeidbar. Stellen Sie rechtzeitig den erforderlichen Antrag.

In begründeten Ausnahmefällen, in denen der Antragsteller auf eine schnellere Aushändigung des Passes angewiesen ist, kann vom BürgerService ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden, der für die Dauer von einem Jahr gültig ist. Der Termin für die Abholung wird bei Antragstellung mit Ihnen vereinbart.

für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

im Expressverfahren 

37,50 EUR

69,50 EUR

für Personen ab dem 24. Lebensjahr

im Expressverfahren 

70,00 EUR

102,00 EUR 

vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass26,00 EUR

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Der Antragsteller erhält vom BürgerService eine schriftliche Mitteilung, sobald der beantragte Reisepass abgeholt werden kann. Der Reisepass kann von einer anderen Person abgeholt werden, die sich ausweisen können muss und eine schriftliche Vollmacht des Passinhabers vorweisen kann. Der Vordruck einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Abholbenachrichtigung.

Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Der Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Passes beim BürgerService anzuzeigen. Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung Ihren Personalausweis oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente (z.B. eine Geburtsurkunde) mit!

Zuständige Kontaktpersonen

 

Rufnummer: 02261-873000

E-Mail: buergerservice@gummersbach.de

oder alternativ:

Silke Berghaus

02261-871523

Frau
Michelle Coppola

Sachbearbeiterin

Iris Degen 

02261-871521

Herr
Sascha Elbers

Sachbearbeiter

Frau
Silke Fröhling

Sachbearbeiterin

Herr
Ralf Jungjohann

Sachbearbeiter

Frau
Nicolle Yildiz

Sachbearbeiterin

Frau
Daniela Petri

Ressortleiterin

FB 3 - BürgerService, Öffentliche Ordnung und Sicherheit

3.3 - BürgerService

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach